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Timo Kiebel

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72669 Unterensingen

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Allgemeines
Alle Geschäfte mit uns werden - soweit nicht im Einzelfall Abweichungen ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind, die der Käufer darzulegen hat - zu den nachfolgenden Bedingungen abgewickelt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten bei Auftragserteilung neben den besonderen Bedingungen des einzelnen Geschäfts als vom Käufer angenommen, auch wenn bei der Geschäftsabwicklung hiervon abgewichen oder abweichende Bestimmungen des Käufers, insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers, von uns nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Abweichungen, insbesondere mündliche Vereinbarungen und sonstige Nebenabreden, bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Gegenbestätigung durch uns. Ohne eine solche schriftliche Bestätigung sind Abweichungen nicht gültig. Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine etwa unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, durch die der Zweck der unwirksamen Bestimmung nach Möglichkeit erreicht wird. Etwaige Vertragslücken sollen im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung, die sich im Sinn und Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu orientieren hat, ausgefüllt werden.

2. Vertragsabschluß
Internet-Angebote sind stets unverbindlich und freibleibend, alle Verträge kommen erst nach Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens mit Ausführung der Lieferung, zustande. Die Berichtigung von Druckfehlern und Irrtümer, sowie geringe Abweichungen in Qualität und Ausführung bleiben vorbehalten. An den erteilten Auftrag ist der Auftraggeber vier Wochen gebunden.

3. Preise
Die Preise im Internetangebot sind Festpreise bzw. Tagespreise inkl. der gesetzlichen MwSt. und haben bis zum Update durch den Webmaster Gültigkeit für die bestellten bzw. gelieferten und abgenommenen Mengen. Die Preisgültigkeit für den Kunden bezieht sich auf dem am Bestelltag deklarierten Preis der Ware im Internetangebot von "www.tkinteractive.de"

4. Zahlung
Die Belieferung erfolgt nur gegen Nachnahme oder Vorauszahlung.

5. Lieferung
Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Wir sind berechtigt, jederzeit von einem anderen Ort aus z.B. direkt vom Herstellerwerk zu liefern. Teillieferungen und Teilleistungen durch uns ist jederzeit zulässig. Unvorhergesehene Leistungshindernisse berechtigen uns, die Lieferverpflichtung ganz oder teilweise aufzuheben; Schadenersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen. Die Wahl des Beförderungsweges und der Beförderungsart erfolgt durch uns ohne Haftung für billigste Verfrachtung. Die vorbehaltlose Übernahme der Sendung durch die Eisenbahn, den Frachtführer oder Lagerhalter gilt als Beweis für einwandfreie Beschaffenheit und schließt vorbehaltlich des Gegenbeweises Ansprüche gegen uns wegen Beschädigung aus. Versicherungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufer vorgenommen und gehen zu dessen Lasten. Für die Einhaltung der Lieferfristen haften wir nur bei ausdrücklicher Zusage und soweit uns ein Verschulden trifft.

6. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen in allen Lieferungen bleibt die Ware unser Eigentum. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie Saldoziehung und deren Anerkennung berührt den Eigentumsvorbehalt nicht. Der Käufer darf die Ware verarbeiten, verbrauchen und im üblichen Geschäftsgang weiter veräußern, solange er nicht im Zahlungsverzug ist. Er ist nicht berechtigt, die Erzeugnisse zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Wird die Ware mit anderen verarbeitet, so erfolgt die Herstellung für uns und wir erwerben das Miteigentum an der neuen Sache anteilmäßig. Der Käufer überträgt uns ferner schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf unserer Waren bzw. anteilmäßig aus dem Verkauf der durch Verarbeitung hergestellten Produkte. Wird die Vorbehaltsware von dem Käufer zur Erfüllung eines Werk- oder Liefervertrages verwandt, so wird die Forderung aus diesem Vertrag in gleichem Umfang im Voraus an uns abgetreten. Wir werden die abgetretenen Forderungen nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Der Käufer hat uns auf Verlangen die Anschriften der Drittschuldner und die Beträge der Forderungen mitzuteilen und die Drittschuldner von der Abtretung an uns zu unterrichten. Bei Zugriffen durch Dritte, insbesondere von einer Pfändung oder sonstigen Beeinträchtigungen unseres Eigentums oder der an uns abgetretenen Forderungen sind wir unverzüglich, ggf. durch Übersendung von Pfändungsprotokollen o.ä. zu unterrichten. Der Käufer ist bis auf Widerruf berechtigt, die abgetretenen Forderungen als unser Treuhänder einzuziehen. Er hat die eingezogenen Beträge, soweit unsere Forderungen fällig sind, sofort an uns abzuführen.

7. Beanstandungen und Gewährleistung
Beanstandungen können nur unverzüglich, maximal binnen einer Woche, nach Anlieferung und vor Verwendung der Ware und wenn die Möglichkeit der sofortigen Nachprüfung durch uns gegeben ist, schriftlich unter genauer Bezeichnung geltend gemacht werden. Dies gilt auch für den Fall, daß die Ware nicht an den Käufer unmittelbar, sondern an einen vom Käufer benannten Dritten ausgehändigt wird oder der Käufer die Ware seinerseits weiterleitet. Zeigt sich später ein Mangel, so muß ebenfalls unverzüglich und binnen maximal einer Woche nach der Entdeckung des Mangels gerügt werden. Ungeachtet der Mängelrüge ist die Ware anzunehmen und sachgemäß zu lagern. Bei Transportschäden vor der Abnahme und Entladung der Ware ist eine sofortige Schadensaufnahme durch Bahn, Post, Spediteur usw. zu veranlassen und es ist eine schriftliche Bescheinigung von der schadensaufnehmenden Stelle einzuholen. Insoweit evtl. anstehende Kosten trägt die unterliegende Partei. Für die Wahrung etwaiger Rückgriffsrechte gegen Dritte hat der Käufer einzustehen. Wir leisten Gewähr für diejenigen Gegenstände, die wegen fehlerhaften Materials oder mangelhafter Ausführung unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt sind. Für Schäden, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Behandlung des Liefergegenstandes, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Käufer oder Dritte sowie auf natürliche Abnutzung zurückzuführen sind, können wir keine Gewährleistung übernehmen. Bei gerechtfertigten Mängelrügen steht uns das Recht zu, nach unserer Wahl entweder die Mängel zu beseitigen oder die Ware unter Gutschrift des berechneten Betrages zurückzunehmen oder in angemessener Frist kostenlos Ersatz zu leisten. Sonstige Ansprüche irgendwelcher Art, insbesondere auch Ersatz von Schäden, die nicht die gelieferte Ware selbst betreffen oder wegen verspäteter Lieferung, ferner Ansprüche aus unerlaubter Handlung, stehen dem Käufer weder gegen unsere Angestellten und Erfüllungsgehilfen noch gegen uns zu. Dies gilt nicht, soweit uns oder unseren leitenden Angestellten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird, jedoch beschränkt sich auch insoweit unsere Haftung auf den direkten Schaden. Handelsüblich zulässige oder technisch unvermeidbare Schwankungen in Beschaffenheit und Aussehen der Ware berechtigen nicht zur Mängelrüge. Zur Vornahme der Ausbesserung bzw. Ersatzlieferung hat uns der Käufer erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Andernfalls werden wir von unserer Gewährleistungspflicht frei. Waren, welche von uns speziell für den Auftraggeber bezogen oder angefertigt werden oder wurden, gelten als Sonderbestellung. Für diese ist jede Art auf Gewährleistungshaftung ausgeschlossen, es sei denn, daß uns grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last gelegt werden könnte.

8. Rückgaben
Von uns gelieferte Ware wird nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch uns zurückgenommen. Die Ware muß sich in einwandfreiem Zustand befinden und uns frei von allen Transport- und Transportversicherungskosten sowie sonstiger eventl. Nebenkosten erreichen. Zurückgenommene Ware wird abzüglich 10% Bearbeitungs- und Lagerumschlagskosten gutgeschrieben. Sonderbestellungen sind stets von der Möglichkeit der Rückgabe ausgeschlossen.

9. Gesetzliche Bestimmungen
Produkte ohne Zulassung sind nur entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu benutzen. Bei Weiterverkauf ist die Käuferfirma verpflichtet, gesetzlich bestehende Einschränkungen der Nutzung in der Bundesrepublik Deutschland dem Käufer ausführlich und gesondert mitzuteilen. Ein Verstoß gegen die bestehenden Gesetze bei Anwendung kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

 

10. Erfüllungsort
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist die Stadt Nürtingen.

 

 

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